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Klassenfahrten haben Sinn und Bedeutung

  Kuratorium der kirchlichen Schulen gibt Empfehlung

Espelkamp (NW). Das von der Stadt und der Evangelischen Kirche von Westfalen gebildete Kuratorium für die beiden landeskirchlichen Schulen in Espelkamp hat die Problematik der Beschulung Schülern, die religiösen Minderheiten angehören, insbesondere von Angehörigen der mennonitischen Brüdergemeinden, intensiv beraten und sich mit den Auswirkungen auf die hiesigen Schulen ausführlich auseinander gesetzt.

Zur Kenntnis genommen wurde der Beschluss der Schulkonferenz der Birger-Forell-Realschule vom 27. Mai (die NW berichtete). Einstimmig hat das Kuratorium einstimmig folgende Empfehlung verabschiedet:

1. Für die Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern an der Birger-Forell­Realschule und am Söderblom­Gymnasium ist es unabdingbar, dass die staatlichen Vorgaben für Schule und Unterricht (unter anderem Schulpflicht, die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht, Lehrpläne, Unterrichtsinhalte und -methoden, Lernmittel) von den Eltern und Erziehungsberechtigten als verbindlich akzeptiert werden.

2. Im Hinblick auf die Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten mit Übernachtungen unterstreicht das Kuratorium deren Sinn und Bedeutung auch als Gemeinschaftsveranstaltung der Gruppe. Sie sollen so durchgeführt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können.

Das Kuratorium empfiehlt den Schulleitungen, auf begründeten Antrag im Ausnahmefall von der Pflicht zur Teilnahme zu befreien, wenn sich die Teil­nahme für einzelne Schülerin­nen und Schüler als unzumutbar herausstellt. 


Religiöse 6ründe 
können
grundsätzlich 
nicht
akzeptiert werden

Das Kuratorium stellt fest, dass an den kirchlichen Schulen religiöse Gründe für einen Antrag auf Befreiung grundsätzlich nicht akzeptiert werden können.

3. Das Kuratorium appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, sich bei Anmeldung ihrer Kinder an der Birger-Forell-Realschule oder am Söderblom-Gymnasium bewusst zu machen, dass es sich um kirchliche Ersatzschulen mit einem besonderen Bildungs- und Erziehungsangebot handelt. Es bittet die Schulleitungen, auf diese besonderen Bedingungen auch bereits in den Aufnahmegesprächen deutlich hinzuweisen.

Neue Westfälische vom 20.06.2002

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