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Klassenfahrten: Konsenspapier liegt vor
Mennonitische Brüdergemeinde signalisiert Entgegenkommen / Noch keine
Reaktion von der Landeskirche
Von KARSTEN
SCHULZ Espelkamp.
Das Acht-Punkte-Konsenspapier
des Integrationsbeauftragten der Landesregierung Dr. Klaus Lefringhausen
(die NW berichtete) liegt auf dem Tisch. In einem Gespräch, an dem auch
Politiker, Schulleiter und der Schuljurist der Landesregierung van den Hövel
teilnahmen, wurde es den beiden Hauptwidersachern, der mennonitischen Brüdergemeinde
Espelkamp und der Ev. Landeskirche Westfalen als Schulträgerin für die
Birger-Forell-Realschule
erläutert. Dabei stellte sich nach NW-Informationen
heraus, dass die Brüdergemeinde wohl zustimmen könnte, nicht jedoch die
Landeskirche. "Sollte
es bei dieser Weigerung bleiben, werden vor allem unsere Eltern alle Hebel in
Bewegung setzen, damit unsere Schulform nicht wieder darunter leiden
muss", sagte Fritz Sandkröger, Leiter der Waldschule gestern im
NW-Gespräch. Auch die Landtagsabgeordneten aller Parteien und der gesamte Schulausschuss haben in Erklärungen die Landeskirche zur Kompromissbereitschaft aufgefordert. Dies gilt auch für beide Hauptschulen Espelkamps, die den Schulträger bewegen wollen, dem in Düsseldorf erarbeiteten Kompromissvorschlag zuzustimmen. Im
wichtigen 4.Punkt des Papiers heißt es dazu zum Thema Schulwanderungen und
Schulfahrten, dass diese in der Schulkonferenz beschlossen werden. Der
Rahmen bilde die Grundlage für die von den einzelnen Klassen geplanten und in
der Klassenpflegschaft zu beschließenden Fahrten. Nach
ihrer pädagogischen Zielsetzung sollten diese Fahrten möglichst im
Klassenverband durchgeführt werden. Kompromisse, so heißt es in diesem Punkt
weiter, die sich an anderen Schulen bewährt haben, sollten als Vorbild
herangezogen werden. Bei mehrtägigen Fahrten, die mit Übernachtungen
verbunden seien, könnten Eltern im Einzelfall einen religiös oder erzieherisch
begründeten Antrag auf Befreiung im Einzelfall von
der Teilnahmepflicht stellen, dem in der Regel stattgegeben werde. Und
weiter: Elternhaus und Schule müssten ihre Erziehungsaufgabe in einem sinnvoll
aufeinander bezogenen Zusammenwirken erfüllen. Bei
Problemen suchten Eltern und Lehrer im Interesse der Kinder und Jugendlichen
frühzeitig das Gespräch miteinander. Bei unterschiedlichen Auffassungen würden
alle Beteiligten sich so verhalten, dass Kinder nicht gegen ihre Lehrer oder
ihre Eltern aufgebracht werden. Die Eltern stützen das schulische Lernklima. Wörtlich:
Zu den religionspädagogischen Erwartungen der Eltern gehört es nicht, den
Glauben vor der Moderne zu bewahren, sondern ihn in ihr zu bewähren und zu
unterstützen." Im
siebten Punkt wird die Schule als "interkultureller Lernort bezeichnet,
wo sich alle Beteiligten dem Grundsatz der gegenseitigen Toleranz und Achtung
verpflichtet sehen. Unterschiedliche religiöse Anschauungen würden in
gegenseitigem Respekt toleriert. Wie die Eltern den Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schule akzeptiere, so soll auch die Schule den Glauben der
Kinder und Jugendlichen und die Erziehung im Elternhaus achten. Dies schließe die Rücksichtnahme auf die religiösen Anschaungen von Minderheiten, ein. Das Elternhaus, so heißt es weiter, erschwere sein erzieherisches Mandat, wenn es die Kinder und Jugendlichen durch eine Abgrenzungsidentität so an sich binde, dass sie wesentlich an Lernoffenheit verlieren würden. Neue
Westfälische vom 30.4.2002 |
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